Einführung in das Phänomen Menschenhandel – Hintergründe, Erkennen und Schutz der Betroffenen

Der KOK hat im Rahmen eines Kurzprojekts zwei Web-Seminare angeboten, die sich an Behördenmitarbeiter*innen richteten, die für die Anmeldung nach dem ProstSchG zuständig sind.

Am 01. Juli 2017 trat das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) in Kraft. Ein erklärtes Ziel des Gesetzes ist auch die Erkennung von Betroffenen von Menschenhandel und damit die Bekämpfung des Menschenhandels. Durch den regelmäßigen Kontakt zu den Anmeldebehörden und den Gesundheitsämtern soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, etwaige Ausbeutungs- und Zwangssituationen anzuzeigen und Unterstützung zu erhalten. Gleichzeitig sollen die dort tätigen Mitarbeiter*innen in der Lage sein, mögliche Anhaltspunkte für Zwang und Ausbeutung zu erkennen und den Betroffenen Zugang zu Unterstützung zu vermitteln.

Um Behördenmitarbeiter*innen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, bot der KOK e.V. im Auftrag des BMFSFJ zwei Web-Seminare zum Thema Menschenhandel an:

„Einführung in das Phänomen Menschenhandel – Hintergründe, Erkennen und Schutz der Betroffenen“

Die Web-Seminare richteten sich an die für das Anmeldeverfahren nach dem ProstSchG zuständige Behördenmitarbeiter*innen. Um möglichst vielen Personen eine Teilnahme zu ermöglichen, fand das Web-Seminar zweimal statt: Am 29. Januar 2019 von 11:00 Uhr bis 12:30Uhr und am 28. März 2019 von 11:00 Uhr bis 12:30Uhr.

Ingesamt wurden fast 500 Personen zum Phänomen Menschenhandel sensibilisiert und über die Unterstützungsstruktur für Betroffene von Menschenhandel in Deutschland informiert.

Das kostenfreie Angebot eines Web-Seminars bietet eine grundlegende Einführung in das Thema Menschenhandel und informiert über die bestehenden Beratungsstrukturen und Unterstützungsangebote für Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung in der Prostitution.

Zusätzlich wurde im Rahmen des Projekts ein Fact Sheet zum Thema Menschenhandel entwickelt, das sich ebenfalls konkret an Mitarbeiter*innen der für die Anmeldung nach dem ProstSchG zuständigen Behörden richtet.

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