Justice at Last

Europäisches Projekt über den Zugang zu Entschädigung für Opfer von Straftaten

In den meisten europäischen Ländern gibt es gesetzliche Bestimmungen für Opfer von Straftaten, um Entschädigung einzuklagen oder auf andere Weise für materielle und immaterielle Schäden entschädigt zu werden. Aber selbst wenn der Rechtsrahmen besteht, ist die Durchsetzung dieser Rechte für Betroffene von Menschenhandel und anderer Straftaten in der Praxis nach wie vor schwierig oder unmöglich. Erfahrungen zeigen, dass nur sehr wenige Betroffene die Informationen und Mittel haben, um Entschädigung zu erhalten. Noch weniger erhalten tatsächlich Entschädigungszahlungen.

Daher wurde das zweijährige Projekt "Justice at Last - European action on compensation for victims of crime" gestartet, um den Zugang zu Entschädigung für Betroffene von Menschenhandel und angrenzenden Straftaten zu verbessern. Das Projekt wird von La Strada International koordiniert und in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in Bulgarien (Animus Association), der Tschechischen Republik (La Strada), Spanien (SicarCAT und Esperanza), Deutschland (KOK), Österreich (LEFÖ), den Niederlanden (FairWork) , Irland (MRCI), Rumänien (Adpare), Mazedonien (Open Gate / La Strada) und Serbien (ASTRA) durchgeführt.

Für Opfer von Straftaten ist das Recht auf Entschädigung international anerkannt und in den EU-Rechtsvorschriften verankert. Dennoch bleiben viele Hindernisse bestehen, die den Betroffenen die tatsächliche Durchsetzung ihrer Rechte erschweren. Ergebnisse aus früheren Projekten zeigen, dass nur sehr wenige Betroffene Entschädigung beantragen, und von denen, die es tun, erhalten noch weniger auch tatsächlich eine Entschädigung.

Hindernisse sind u.a. das mangelnde Bewusstsein der Polizei und des Justizwesens, der Mangel an Zugang zu Rechtshilfe und angemessenen Informationen für die Betroffenen sowie die Verschiebung von Gerichtsverfahren und lange Dauer von Straf- und Zivilverfahren. Ein weiteres Hindernis bei ausländischen Betroffenen ist die Rückkehr oder Abschiebung in ihr Herkunftsland, bevor ein Urteil gefällt wird.

Selbst wenn eine Entschädigung zugesprochen wurde, bestehen eine Reihe von Hürden, die der Auszahlung der Entschädigung im Wege stehen. Hierzu gehört, dass die Betroffenen selten die Mittel haben, um sicherzustellen, dass der Entschädigungsauftrag durchgesetzt wird. Aber auch, dass die Täter*innen nicht gefunden werden, nicht verfolgt werden, ihr Vermögen ins Ausland verlagert haben oder sich für bankrott erklärt haben, um die Beschlagnahme ihres Vermögens zu vermeiden und eine Entschädigung zu zahlen. Der Zugang zu staatlichen Entschädigungsfonds kann ebenfalls behindert werden, beispielsweise aufgrund eines fehlenden Aufenthaltsstatus, fehlender Informationen, fehlender Mittel und fehlendem Zugang zu Rechtsberatung. Kurz gesagt, es bestehen viele Hindernisse, die Betroffene davon abhalten, ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf Entschädigung, durchzusetzen.

Daher hält das Projektkonsortium es für notwendig, den Zugang zu Entschädigungen für Opfer von Straftaten zu verbessern und sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften über das Recht auf Entschädigung auf nationaler Ebene in den Ländern der EU umgesetzt werden. Ziel des Projekts ist es, sowohl die bestehenden Hindernisse als auch Notwendigkeiten und Best-Practices zu Überwindung dieser Hindernisse zu identifizieren und analysieren; Fachkräfte sollen mit Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet werden, die es ihnen ermöglichen die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Entschädigung zu unterstützen. Zudem soll das Bewusstsein für die wirksamsten Mechanismen zum Opferschutz und zum Zugang zu Entschädigungen bei Fachkräften, politischen Entscheidungsträger*innen, Berater*innen und bei den Betroffenen von Straftaten in Europa geschärft werden.

Die Projektaktivitäten umfassen die Identifizierung und rechtliche Analyse von Entschädigungsansprüchen; Bewertung von Lücken im Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Betroffenen, Verweismechanismen und Zahlungen von Entschädigungsansprüchen, internationale und nationale Schulungen, Seminare für Fachkräfte zum Thema Beantragung von Entschädigungen, eine europäische Informationskampagne und die Einrichtung eines interaktiven Online-Ressourcenzentrums.

Kampagnenwebseite

Die Kampagnenwebseite https://www.justiceatlast.eu/ zur der Projektkampagne Know Your Rights Claim Compensation enthält weitere Informationen über das Projekt, Fallbeispiele, Hinweise zu möglichen Aktivitäten für Interessierte sowie viele weitere Informationen.

Projektvideos

Auf der Facebookseite des Projektes stellen kurze Videos das Projekt und die einzelnen Elemente vor:

Working Paper zum Thema Entschädigung

Zudem wurden im Rahmen des Projektes drei Working Paper (Legal Assessment: Compensation Practices, Paper Cooperation on access to compensation in cross border-context and Victim’s Needs Assessment) sowie ein Policy Paper zu der projekteigenen Studie zum Opferschutz veröffentlicht.

Dieses Projekt wird teilweise durch das EU-Justizprogramm (2014-2020) finanziert.

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Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

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