Was machen die Beraterinnen?

Beim 1. Gespräch wird die Beraterin

mit Ihnen über Ihre Probleme sprechen.

Und Sie können die Beraterin viele Sachen fragen.

Wenn Sie das wollen.

Die Beraterin wird Ihnen auch sagen:
Welche Sachen Sie machen können.

Damit Sie weniger Probleme haben.

Diese Sachen kann die Beraterin zum Beispiel machen:

Die Beraterin kann Sie

in eine sichere Wohnung bringen.

Wenn Sie nicht mehr in Ihre Wohnung

zurück-gehen wollen.

Weil sie dort schlecht behandelt werden.

Kein anderer Mensch weiß dann:
Wo Sie sind.

Die Beraterin hilft Ihnen:

Wenn Sie Geld vom Amt brauchen.

Zum Beispiel:

  • Für die Wohnung,
  • für Essen
  • und für Kleidung.

Wenn Sie möchten:

Dann kann die Beraterin auch mit zum Amt kommen.

Die Beraterin hilft Ihnen:

Wenn Sie Ihre Rechte in Deutschland nicht gut kennen.

Zum Beispiel:

Wenn Sie noch nicht genau wissen,

ob Sie in Deutschland bleiben können.

Oder ob Sie wieder zurück in Ihr Heimat-Land gehen müssen.

Die Beraterin kann Ihnen sagen:

Welche anderen Fach-Leute Ihnen gut helfen können.

Zum Beispiel:

  • Eine Anwältin,
  • eine Ärztin
  • oder eine Therapeutin.

Die Beraterin kann Ihnen sagen:

  • Wo Sie einen Sprach-Kurs machen können.
    Damit Sie dort Deutsch lernen können.
  • Wo es gute Freizeit-Angebote für Sie gibt.

Zum Beispiel:

  • Wo Sie Sport machen können.
  • Wo Sie mit einer Gruppe singen können.
  • Oder wo sie malen können.

Die Beraterin hilft Ihnen:

  • Wenn Sie zur Polizei gehen wollen.
    Damit die Menschen eine Strafe bekommen.
    Die Sie schlecht behandelt haben.
  • Oder wenn Sie wieder zurück
    in Ihr Heimat-Land gehen möchten.
    Wenn Sie wollen:
    Dann kann die Beraterin
    auch mit einer Beraterin
    aus Ihrem Heimat-Land sprechen.
    Damit Sie auch dort Hilfe bekommen.
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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
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10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

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