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Urteil des VG Düsseldorf zu Aufhebung eines asylrechtlichen Ablehnungsbescheides bei deutscher Staatsangehörigkeit eines Kindes in Datenbank eingestellt

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Das VG Düsseldorf entschied am 12.01.2023 in einem Verfahren gegen den asylrechtlichen Ablehnungsbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In der Folge wurde dieser gegen das Kind einer mutmaßlich von Menschenhandel betroffenen Mutter aufgehoben. Ein deutscher Staatsangehöriger hatte die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt, wodurch das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erworben hatte, wie das VG feststellte. Das Asylgesetz sei auf das Kind daher nicht anwendbar. Die Voraussetzungen der rechtlichen Vaterschaft nach §§ 1592 ff. BGB könnten unabhängig von der Geburtsurkunde in jedem Verwaltungsverfahren geprüft werden, in dem die Vaterschaft relevant ist. Eine Nachweispflicht der Mutter darüber, dass sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war, gebe es nicht.

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