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Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung

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Mitte Oktober wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) vom Innenministerium u.a. an zivilgesellschaftliche Organisationen übersendet, mit der Möglichkeit eine Stellungnahme einzureichen. Hier finden Sie alle eingereichten Stellungnahmen sowie den Referentenentwurf. Die Frist zur Einreichung für die angefragten Organisationen lag bei zwei Tagen, wodurch eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Gesetz nicht möglich war. Einige der aufgeforderten Organisationen kritisierten dies in ihren Stellungnahmen, wie etwa die Diakonie Deutschland, Amnesty International Deutschland, der AWO Bundesverband e.V., die Neue Richtervereinigung, der Paritätische Gesamtverband und PRO ASYL.

Angefragte NGOs kritisieren, dass durch das vorgeschlagene Gesetz weitreichende Eingriffe in das Recht auf Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Privatsphäre vorgenommen werden und durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren, die rechtliche Expertise und Praxiserfahrung der im Rahmen der Verbändeanhörung angefragten Organisationen nicht ausreichend berücksichtigt werden kann.

Viele der angefragten zivilgesellschaftlichen Organisationen machen darauf aufmerksam, dass derzeit circa 70% der Schutzsuchenden Menschen in Deutschland bei inhaltlicher Prüfung ihrer Asylanträge aktuell einen Schutzstatus erhalten. Der Großteil der Schutzsuchenden wird in Deutschland bleiben und es wird auch darauf hingewiesen, dass ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebungen keine medizinischen, humanitären oder familiären Gründe entgegenstehen, einen viel kleineren Teil von Schutzsuchenden darstellt, der Fokus aber auf diese Gruppe gelegt wird.

Am Referentenentwurf kritisieren die NGOs u.a. die Ausweitung der Möglichkeit Datenträger, einschließlich mobiler Geräte und Cloud-Dienste, auszulesen und auszuwerten (§15a AsylG-E) und die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage (§ 62 b Abs.1 AufenthG-E). Amnesty International stellt bspw. in Frage inwiefern sich der Gesetzgeber mit milderen, gleich geeigneten Mitteln auseinandergesetzt hat. Außerdem wird die vereinfachte Möglichkeit Wohnungen ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen (§ 58 Abs. 5 und 7 AufenthG-E) und die Verdopplung der Sicherungshaftdauer von drei auf sechs Monate (§ 60 Abs.3 AufenthG-E), kritisiert.

PRO ASYL lehnt die Idee, ein Gesetz einzuführen, dass erneut die Vorschriften zu Ausweisungen, Abschiebungen und Abschiebungshaft verschärft, ab. Die Diakonie Deutschland erinnert an die im Koalitionsvertrag 2021 angekündigten Regelungen, z.B. die Abschaffung von Arbeitsverboten für in Deutschland lebende Personen und die Gleichstellung von subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen bei der Familienzusammenführung. Der Paritätische Gesamtverband macht darauf aufmerksam, dass neben vielen problematischen auch wenige begrüßenswerte Neuerungen im Entwurf zu finden sind. Hier wird die Verlängerung der Dauer der Aufenthaltstitel für subsidiär Schutzberechtigte auf zukünftig drei Jahre (§ 26 Abs. 1 S. 2 AufenthG-E) und für Aufenthaltsgestattungen auf zukünftig sechs bzw. zwölf Monate (§ 63 Abs. 2 S. 2 AsylG-E) hingewiesen. Viele der NGOs zeigen auch auf, dass Überforderungen der Kommunen nicht auf Zahlen neu ankommender Schutzsuchender zurückgehen, sondern auf den Abbau der Strukturen im Asyl- und Migrationsbereich, Fehlen von bezahlbarem Wohnraum sowie ausreichenden Kita- und Schulplätzen. Hier sollte ein Fokus der Politik liegen.

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