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Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

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Am 08.06.2023 haben sich die europäischen Innenminister*innen beim Rat für Justiz und Inneres in Luxemburg über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt.

Ein Übereinkommen der EU Innenminister*innen gibt es bisher zur Asylverfahrensverordnung, die grundsätzlich den Zugang für schutzsuchende Personen zum Asylsystem verändert und der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung zur Verteilung der Asylsuchenden in der EU.

Nun verhandelt das Europäische Parlament über die Reform, es könnte Anfang 2024 ein Votum geben. Vom EU-Innenrat beschlossene Änderungen, die von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie auch dem KOK stark kritisiert werden, sind bspw. die beschleunigten Grenzverfahren für Personen aus Herkunftsländern mit geringer Anerkennungsquote,  die dazu führen werden, dass Schutzsuchende bis zur Entscheidung unter haftähnlichen Bedingungen festhalten werden. Hierunter fallen auch vulnerable Personen und Familien mit Kindern. Beschleunigte Grenzverfahren bedeuten auch einen eingeschränkten Zugang zu Rechtsmitteln gegen ablehnende Asylbescheide. Gerade besonders vulnerable Personen, wie Betroffene von Menschenhandel werden in diesen Verfahren wohl meist nicht identifiziert.

Die Heinrich-Böll-Stiftung hat bereits eine Analyse über die möglichen Folgen der GEAS Reform veröffentlicht und weist darauf hin, dass aus menschenrechtlicher Perspektive eine faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl droht. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie beispielsweise auf der Webseite von Pro Asyl,  Amnesty International, dem Mediendienst Integration, oder dem Migrationsforscher Bernd Kasparek (Humboldt-Universität zu Berlin).

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