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„Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ trat am 29.07. in Kraft

Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ trat am 29.07. in Kraft. Das Gesetz sieht neben zahlreichen Maßnahmen zur Erleichterung der Abschiebungen auch Verschärfungen für sogenannte Gefährder*innen vor. Wesentliche Änderungen sind: 

  • Möglichkeit der Unterbringung von Gefährder*innen während der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten
  • Residenzpflicht für Gefährder*innen im Asylverfahren
  • Wegfall der Ankündigung der Abschiebung von Geduldeten nur bei aktuell andauernder Nichtmitwirkung
  • Möglichkeit des Datenabgleichs des BKA mit ausländischen Staaten
  • Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen in Extremfällen auf maximal 24 Monate

Von verschiedenen Kirchen-, Wohlfahrts- und Fachverbänden, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, wurde das Gesetz scharf kritisiert (so zum Beispiel von der AWO und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband). PRO ASYL veröffentlichte anlässlich des Inkrafttretens noch einmal wesentliche Kritikpunkte.

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