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EU-Parlament verabschiedet Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels

Der endgültige Text der Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde am 23. April 2024 vom EU-Parlament verabschiedet. Zwangsheirat, illegale Adoption und ausbeuterische Leihmutterschaft wurden als weitere Ausbeutungsformen aufgenommen.

Shutterstock.com/#210669856/Andrey_Kuzmin

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Die neue Richtlinie sieht zudem Maßnahmen vor, um der verstärkenden Wirkung, die die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf den Menschenhandel haben können, bspw. die Verbreitung von Bildern, Videos oder ähnlichem Material mit Betroffenen, die die Täter*innen mit Hilfe von IKT ermöglicht oder begangen haben, Rechnung zu tragen. Weiterhin sieht die Richtlinie vor, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, Personen, die wissentlich Dienstleistungen von Betroffenen des Menschenhandels in Anspruch nehmen, zu sanktionieren.

In einem Joint NGO Statement, das über La Strada International veröffentlicht wurde, werden einige Verbesserungen der neuen Richtlinie begrüßt, so bspw. die Anwendung der Straffreiheitsklausel auf alle rechtswidrigen Handlungen, zu denen Betroffene von Menschenhandel gezwungen wurden und die starke Anerkennung des Rechts auf internationalen Schutz. Allerdings kritisiert das Statement das Versäumnis der europäischen Institutionen, mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf die Bestimmungen über die Rechte und zum Schutz Betroffener effektiv zu verbessern. Zivilgesellschaftlichen Empfehlungen zur Stärkung von Vorgaben für eine sichere Berichterstattung für Betroffene von Menschenhandel über ihre Ausbeutungssituation, für Entschädigungsleistungen oder für bedingungslosen Zugang zu angemessener Unterstützung, zu Schutz und zu Aufenthalt für Betroffene wurden nicht aufgenommen. Kritisiert wird zudem, dass die Inanspruchnahme von Tätigkeiten, die durch Menschenhandelsbetroffene erbracht wurden, kriminalisiert werden soll, wobei es keine Beweise dafür gebe, dass dies wirksam ist oder die Rechte der Betroffenen bekräftigt. Vielmehr wird befürchtet, dass dadurch Menschenrechtsverletzungen entstehen.

Im Statement fordern die NGOs die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, nun im Umsetzungsprozess den Rechten der Betroffenen Vorrang einzuräumen und dabei einen menschenrechts- und do-no-harmbasierten Ansatz zu wählen. Klare Leitlinien der Kommission sowie die vollständige Umsetzung der Richtlinie durch die EU-Mitgliedstaaten können hierzu einen Beitrag leisten.

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