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Erneute Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Menschen aus der Ukraine

Die EU Mitgliedstaaten haben am 28.09.23 vereinbart, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, erneut um ein Jahr zu verlängern. Nach der Einigung muss nun der Rat der Europäischen Union den Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes förmlich annehmen. Damit gilt die Verordnung bis zum 04.03.25. Sie wurde erstmalig am 04.03.22 aktiviert und bietet ukrainischen Bürger*innen sowie Drittstaatsangehörigen, die einen internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine hatten, einen pauschalen Schutzstatus ohne aufwändiges Prüf- und Asylverfahren. Im deutschen Recht wurde die Verordnung in § 24 AufenthG umgesetzt. Die Verordnung ermöglicht Menschen bspw. einen Zugang zum Arbeitsmarkt, soziale Absicherung, oder Zugang zu Wohnraum. Derzeit leben mehr als 4 Millionen ukrainische Geflüchtete in der EU.

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