Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat in dieser Woche die Analyse „Aufenthaltstitel für Betroffene häuslicher Gewalt – Umsetzungsempfehlungen zu Art. 59 Abs. 1-3 Istanbul-Konvention“ veröffentlicht. Die Analyse zeigt bestehende Schutzlücken für Betroffene häuslicher Gewalt in prekärer aufenthaltsrechtlicher Situation auf. Es werden Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Ausgestaltung der vollumfänglichen Umsetzung von Art. 59 Abs.1-3 Istanbul-Konvention in Deutschland gemacht. Die Berichterstattungsstelle empfiehlt in der Analyse insbesondere, einen verlängerbaren Aufenthaltstitel für Betroffene häuslicher Gewalt aufgrund der persönlichen Lage und zur Mitwirkung im Ermittlungs- oder Strafverfahren in § 25 AufenthG aufzunehmen.