Mitgliedschaft
Der KOK e.V. knüpft an einem breiten Netzwerk gegen Frauenhandel in Deutschland und lädt daher alle engagierten Frauenorganisationen oder weiblichen Einzelpersonen ein, Mitglied im KOK e.V. zu werden:
- Mitglied kann werden, wer die Ziele des KOK e.V. fördert und unterstützt
- Die Satzung des KOK e.V. ist bindend für jedes Mitglied
- Mitgliedsorganisationen können Frauenorganisationen, Frauengruppen, Frauenberatungsstellen sein unter der Voraussetzung, dass sie als gemeinnützig anerkannt sind; natürliche weibliche Personen können Mitglied werden, wenn Sie zum Thema Frauenhandel arbeiten; Voraussetzung ist, dass sie nicht Mitarbeiterinnen einer Mitgliedsorganisation sind
- Es muss sichergestellt sein, dass die Delegierten der jeweiligen Organisationen oder Gruppen sowie die persönlichen Mitglieder kontinuierlich im KOK mitarbeiten und hierfür freigestellt werden
- Die Mitglieder erwerben ihre Mitgliedschaft durch Antrag und Mehrheitsbeschluss
Das folgende Fomular können Sie Online ausfüllen, dann ausdrucken und per Fax oder Post an den KOK senden: Antragsformular für eine Mitgliedschaft im KOK e.V. PDF



