Fallbeispiele

Mit dieser Sammlung von Fallbeispielen soll die Situation, mit der sich von Frauenhandel Betroffene in Deutschland konfrontiert sehen, geschildert werden. Wie bereits dargestellt, sind die Problemlagen im Bereich Frauenhandel sehr vielschichtig und unterschiedlich gelagert. Ebenso mannigfaltig sind die Schicksale der betroffenen Frauen.

Die Verwendung von Fallbeispielen finden wir an sich problematisch, da die Fachberatungsstellen immer wieder um möglichst sensationelle Geschichten von Opfern gebeten werden. Insbesondere seitens der Medien herrscht ein enorm voyeuristisches und instrumentalisierendes Interesse.

Gleichwohl ist die Darstellung von Fallbeispielen zur Verdeutlichung der geschilderten Missstände und ihre Auswirkungen auf das Leben der Frauen notwendig. Zur Wahrung der Anonymität sind die hier geschilderten Einzelfälle zum Teil leicht verändert.

Die vorliegende Sammlung stellt lediglich eine Auswahl dar.

Fallbeispiel 1

Fallbeispiel Frau A:
Frau A. lebte in einem kleinen Dorf in Weißrussland bei ihren Eltern, die beide alkoholabhängig waren. Nach Abschluss der Berufsschule konnte sie in ihrem Heimatdorf keine Arbeit finden. Als die Auseinandersetzungen und das Leben mit ihren Eltern immer unerträglicher und die finanzielle Not immer drückender wurde, bot ihr eine Freundin Arbeit in Polen in einem Restaurant an. Anfängliches Misstrauen der Frau A. räumte die Freundin aus und da sie nichts zu verlieren hatte, entschloss Frau A. sich zur Ausreise.

In Polen angekommen, wurde ihr eröffnet, dass die Arbeit dort schon vergeben sei, es aber weitere Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland gäbe. Die Visumsfrage werde für sie erledigt und sei kein Problem, die Kosten hierfür, könne sie später von ihrem Lohn bezahlen. Frau A. willigte ein. In Deutschland angekommen, wurde sie zwei Landsmännern übergeben, die ihr den Pass abnahmen und offenbarten, dass sie die in sie investierten Kosten als Prostituierte abzuarbeiten habe. Falls sie sich weigere, wurde ihr Gewalt angedroht. Zu fliehen habe keinen Sinn, da ihre Heimatadresse  bekannt sei und man sie finde. An die Polizei brauche sie sich schon gar nicht zu wenden, da sie als Illegale sowieso gleich abgeschoben würde.

Trotzdem versuchte Frau A. sich zu widersetzen. Durch mehrfache Vergewaltigungen wurde ihr Widerstand gebrochen und sie arbeite in den folgenden Monaten in verschiedenen Bordellen, in die sie geschickt wurde. Mit Hilfe eines Freiers gelang ihr eines Tages die Flucht. Da sie aber nicht wusste, an wen sie sich wenden sollte und wie sie das nötige Geld für die Heimreise zusammen bekommen sollte, suchte sie eine Freundin in einer Bar auf, in der sie früher gearbeitet hatte. Hier wollte sie das Geld für die Heimreise erarbeiten. In der Bar sah sie jedoch einer ihrer früheren Zuhälter, der sofort den Mann informierte, dem Frau A. entkommen war.

Dieser holte sie aus der Bar und es folgte eine grausame Strafaktion. Über mehrere Tage wurde sie in einer Wohnung gefangen gehalten und von verschiedenen Männern vielfach vergewaltigt. Danach  wurde sie wieder ins Bordell gebracht und musste weiter arbeiten. Frau A. sah nun keine Hoffnung für ein Entkommen mehr, zu groß war ihre Angst vor dem Zuhälter.

Eines Tages fand in dem Bordell eine Razzia statt. Da Frau A. keine Papiere hatte, wurde sie mitgenommen. Aufgrund der Drohungen des Zuhälters hatte Frau A. Angst vor der Polizei und erzählte eine falsche Geschichte. Sie wurde in Abschiebehaft gebracht. Da sie keine Papiere hatte, konnte sie nicht gleich abgeschoben werden. So lernte sie Frau M. kennen, die Sozialarbeiterin einer Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel, die wöchentlich zu Gesprächen mit den Frauen in die Haftanstalt kam. Frau A. fasste nach und nach Vertrauen zu Frau M..

Nach einigen Wochen erzählte sie ihr ihre Geschichte. Frau M. sprach mit ihr über die Möglichkeiten, die es in dem Bundesland für Menschenhandelsopfer gab (Duldung für Zeuginnen oder freiwillige Ausreise). Doch Frau A. hatte immer noch große Angst, bei der Polizei auszusagen. Dies wäre aber die Voraussetzung für ihre Entlassung aus der Haft gewesen.

Frau A. war zu diesem Zeitpunkt stark traumatisiert und ihrem Schicksal gegenüber völlig gleichgültig. Sie war sehr depressiv und zugleich aggressiv. Sie hatte Angstzustände und versuchte sich umzubringen. Erst als sie eines Tages von ihrem Freund bei einem Besuch erfuhr, dass dieser von ihrem Zuhälter bedroht wurde, und er ihr riet, sich der Polizei anzuvertrauen, bat sie Frau M., den Kontakt zur Polizei herzustellen.

Es folgten zahlreiche Vernehmungen in der Justizvollzugsanstalt. Obwohl schnell klar war, dass die Polizei ihr glaubte und sie als Opfer von Menschenhandel einstufte, wurde sie erst nach Tagen aus der Haft entlassen. Nach der Entlassung aus der Abschiebehaft wurde Frau A. von Frau M. in einer Unterkunft für Frauen untergebracht.

Frau A. bekam dort ein Zimmer zusammen mit zwei anderen Frauen und deren Kindern. Die nötige Ruhe, um das Erlebte ansatzweise zu verarbeiten, konnte sie in dieser Umgebung nicht finden. Da sie kein Deutsch sprach, konnte sie keinen Kontakt zu den anderen Bewohnerinnen aufbauen. Sie hätte aber ihre Geschichte ohnehin nicht erzählt, da sie befürchtete, sonst als Prostituierte stigmatisiert und ausgegrenzt zu werden. Ihre einzige Ansprechpartnerin, der sie sich in ihrer Muttersprache anvertrauen konnte, war Frau M..

Ihre psychische Situation verschlechterte sich zunehmend. Sie litt an psychosomatischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und massiven Kreislaufstörungen. Die Hektik in ihrer Unterkunft setzte ihr immer mehr zu. Dem zu entgehen war ihr nicht möglich, da sie sich mit  ihren geringen finanziellen Mitteln keine Alternativen leisten konnte. Ohne Ablenkungsmöglichkeiten verbrachte sie die meiste Zeit in ihrem Zimmer. Die Vergangenheit holte sie immer wieder ein, Erinnerungen setzten ihr zu, nachts wurde sie von Alpträumen geplagt.

Die Finanzierung einer Psychotherapie wurde vom Sozialamt abgelehnt, da kein akuter Notfall angenommen wurde.

Mit Heranrücken des Prozesses verstärkten sich die Symptome. Die Vorstellung ihren Peinigern im Gerichtssaal zu begegnen, versetzte Frau A. in Angstzustände. Auch die Ungewissheit, was nach der Verhandlung aus ihr würde, setzte ihr zu. Sie wusste, dass bei ihren Eltern bereits nach ihr gefragt worden war...

Nach 9 Monaten Aufenthalt in Deutschland bekam Frau A. die Ladung zu Gericht. Im Vorfeld litt sie unter Schlaflosigkeit und war am Ende ihrer Kraft. Sie hatte bereits in zwei Prozessen gegen andere Täter ausgesagt, der bevorstehende Prozess betraf nun den schlimmsten Teil ihrer Geschichte, die Vergewaltigungen. Vor den zwei Tätern hatte sie große Angst.

Von ihrem Unterbringungs- bis zum Gerichtsort waren es zwei Stunden Fahrt. Frau A. hatte seit Nächten nicht geschlafen. Im Gericht angekommen wollte sie ihre Aussage so schnell wie möglich hinter sich bringen. Zunächst wurden jedoch die Anklagen verlesen, die Angeklagten gehört, so dass die Zeugin in ein Zeugenzimmer gebracht wurde. Dort wartete sie bis nachmittags, bis ihr mitgeteilt wurde, dass ihre Vernehmung auf den nächsten Tag verschoben wird.

Auch am nächsten Tag wurden erst andere Zeugen vernommen, so dass sie erneut bis nachmittags warten mußte. In dieser Zeit steigerte sich ihre Angst in eine Panik. Als sie in den Gerichtssaal gerufen wurde, war sie völlig zermürbt. Die Verteidiger setzten alles daran, sie weiter zu verunsichern, da sie die einzige Belastungszeugin war. In Anwesenheit der Zeugin kam es zu heftigen Wortgefechten zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Der vorsitzende Richter war mit der Situation offensichtlich überfordert und nicht in der Lage eine ruhige Prozessatmosphäre herzustellen. Es war offensichtlich, wie schwer es Frau A. fiel, das Erlebte zu schildern, überhaupt die Erinnerung daran zuzulassen. Es gab Unsicherheiten in ihrer Aussage bezüglich des Tatzeitpunktes. Die von Frau A. hierfür gelieferten Erklärungsansätze wurden ihr nicht geglaubt. So hatte sie einen Umstand zunächst nicht erzählt, da er nach den Gepflogenheiten in ihrem Heimatland ehrenrührig ist und ihr dies peinlich war. Als sie dies dem Gericht erklärte, sagte der Richter, er könne nicht glauben, dass es in ihrem Heimatland so sei. Die Vernehmung geriet  immer stärker in den Tonfall einer Beschuldigtenvernehmung. Frau A. verschloss sich mehr und mehr und war kaum noch in der Lage, die Fragen zu beantworten. Ihre Vernehmung erstreckte sich über mehrere Verhandlungstage. Am Ende wurde Frau A. für unglaubwürdig erklärt, die Täter freigesprochen. Frau A. war erschüttert und hatte panische Angst den Tätern in ihrer Heimat wieder zu begegnen.

Ihre Revision wurde abgelehnt.

Nach dem Freispruch der Angeklagten baute Frau A. psychisch immer mehr ab. Das Verfahren war über Monate Dreh- und Angelpunkt ihres Lebens und ihrer Hoffnung auf Gerechtigkeit gewesen. Durch ihre Aussage hatte sie sich einer großen psychischen Belastung und einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt. Zu erleben, dass ihr nicht geglaubt wurde und die staatlichen Stellen nach Abschluss des Verfahrens keinerlei Interesse an ihrem weiteren Schicksal mehr hatten, machte sie fassungslos. Als auch ihre Revision abgelehnt wurde, verlor sie jede Hoffnung und Perspektive. Sie fühlte sich fallen gelassen und missbraucht. Sie wurde zunehmend aggressiv gegen sich und ihre Umwelt und sprach immer mehr dem Alkohol zu. Obwohl klar war, dass Personen aus dem Täterkreis in ihrem Heimatort lebten, konnte für Frau A. keine Aufenthaltsverlängerung erreicht werden.

Mangels Kontakten und finanziellen Möglichkeiten, konnte sie auch nicht auf eine andere Stadt in ihrer Heimat ausweichen. In der Nähe ihres Heimatortes gab es kein Frauenprojekt, das sie hätte auffangen können. Nach ihrer Ausreise brach der Kontakt zu der Beratungsstelle in Deutschland ab. Ihr weiteres Schicksal ist unbekannt.

 

Fallbeispiel 2

Tatiana war 18 Jahre alt, als ihr ein Job in der Türkei angeboten wurde. Sie reiste mit einigen anderen Mädchen ein. Bei ihrer Ankunft wurden sie zur Prostitution in einem Hotel gezwungen. Eine Woche später wurde im Hotel eine Polizeirazzia durchgeführt und die Mädchen wurden nach Hause abgeschoben. Als sie am Flughafen ankam, nahm der diensthabende Polizeioffizier ihr den Pass ab und gab diesen an den Mann weiter, der sie angeworben hatte.

Später stellte sich heraus, dass er sein Bruder war. Sie wurde so lange geschlagen bis sie einverstanden war, zurück in die Türkei zu reisen, um ihre Schulden abzuarbeiten. Sie wurde dort erneut von der Polizei aufgegriffen. Diesmal wurde sie mit 24 anderen Mädchen auf ein Schiff nach Odessa (Ukraine) gebracht. Als das Schiff in Odessa ankam, wartete dort bereits ihr Anwerber, um sie mitzunehmen. Er schickte sie nach Kairo, von wo sie nach Libyen und Israel verkauft wurde. Zu der Zeit sind ihre „Schulden“ von 800 auf 3500 Dollar angewachsen. Als sie sich weigerte zu arbeiten, wurde sie in einer Schachtanlage mitten in der Wüste ohne Wasser und Essen für 3 Tage eingesperrt. In Israel wurde sie wieder von der Polizei gefunden und abgeschoben.  

Am Flughafen in Moldawien angekommen, sperrte sie der gleiche Polizeioffizier in eine Wohnung, wo sie darüber nachdenken sollte, was passieren würde, wenn sie wiederum weglaufen würde. Ein anderes Mädchen in der Wohnung sagte ihr, dass ihre jüngere Schwester entführt wurde. Sie müsste jetzt 10000 Dollar zahlen, um sie zurück zu bekommen. Einige Tage später wurde Tatjana nach Zypern geschickt. Dort sagte sie der Polizei, dass sie ihren Pass verloren hätte und wurde nach Moldawien abgeschoben. Dieses Mal sagte ihr Anwerber, dass er sie in ein „zivilisiertes“ europäisches Land schicken würde, wo sie leicht ihre Schulden abarbeiten kann und bald zurückkommen kann.  

Mit einem Touristenvisum reiste sie durch Ungarn und Kroatien nach Deutschland und in die Schweiz, wo sie mit Hilfe eines albanischen Freiers fliehen konnte. Sie gingen zur Polizei und erzählten die ganze Geschichte. Ohne ihre Zustimmung kontaktierten die Behörden das Moldawische Innenministerium, die wiederum die Polizei in ihrem Heimatort informierte. Diese kontaktierten ihre Eltern und sagten, dass ihre Tochter eine „verzweifelte Prostituierte“ sei, die in mindestens 6 Ländern anschaffen gegangen ist. Ihre Eltern waren am Boden zerstört. Als Tatiana sie aus der Schweiz anrief, wollten sie nicht mit ihr sprechen. Anfang 2003 kehrte sie erneut nach Moldawien zurück.

entnommen aus: La Strada-European Network against Trafficking in Women. Facts and Practices. Amsterdam 2005, S.18