Frauenhandel in die Ehe

Eine Form des Frauenhandels ist der Handel in die Ehe, häufig wird auch der Begriff Heiratshandel verwendet.

Heiratsmigration an sich kann ohne Zwang und Druck von außen stattfinden. Heiratsmigration meint allgemein die Tatsache, dass Migrantinnen auf dem Wege der Migration ihr Herkunftsland verlassen, um eine Ehe einzugehen bzw. eine geschlossene Ehe in ihrem Herkunftsland zum Anlass nehmen, um in das Aufenthaltsland ihres Ehepartners zu migrieren. Große Armut und Perspektivlosigkeit im Herkunftsland sind verständliche Gründe dafür, dass Frauen durch eine Eheschließung mit einem Mann aus einem wirtschaftlich stärkeren Land versuchen, eine ökonomisch abgesicherte Perspektive für sich und oft für das Überleben der eigenen Familie zu finden. 

Von (Frauen)Handel in die Ehe oder Heiratshandel sprechen wir jedoch dann, wenn Frauen im Rahmen der Heiratsmigration bewusst getäuscht oder ausgebeutet werden, sie mittels List, Zwang oder Schuldknechtschaft gezwungen werden, in einer Ehe zu verbleiben, ihre Selbstbestimmung eingeschränkt wird, sie sexuelle, physische oder psychische Gewalt erleiden. Handel in die Ehe ist eine Form des Frauenhandels. Es ist davon auszugehen, dass ebenso wie beim Handel in die Prostitution auch vom Handel in die Ehe vornehmlich Frauen, insbesondere Migrantinnen betroffen sind.  

Es passiert häufiger, dass migrationswilligen Frauen von Frauenhändlern, Heiratsagenturen oder (zukünftigen) Ehemännern falsche Versprechungen gemacht werden und sie dabei bewusst nicht oder nicht ausreichend über ihre rechtliche Lage informiert werden. Der tatsächliche Zweck der Eheschließung wird den Frauen in solchen Fällen selbstverständlich nicht transparent dargestellt. In Deutschland angekommen, sehen sich derart getäuschte Frauen oft verschiedenen Formen der Gewalt oder Ausbeutung durch Frauenhändler und/oder ihrer Ehemänner ausgeliefert. 

Kennzeichnend für diese Form des Handels ist auch hier, dass Ehemänner oder Dritte einen Vorteil von der Ausbeutung und Unterdrückung der Frau erlangen – dieser Vorteil kann sowohl finanzieller, materieller oder auch sexueller Natur sein. Die betroffenen Frauen selbst befinden sich in einem totalen Abhängigkeitsverhältnis von ihrem künftigen, vermeintlichen oder tatsächlichen Ehemann oder aber anderen Dritten wie unseriösen Agenturen, Menschenhändlern und Vermittlern. Eine Facette dieses Handels ist die Schuldknechtschaft: angebliche Schulden für die Vermittlung eines Ehemannes, die Reise und die Einreisegenehmigung nach Deutschland sollen zurückgezahlt werden. Dies bringt die Frauen in einen enormen Druck und macht sie erpressbar, ausbeutbar. Aufgrund des bewusst gesteuerten Schuldendrucks sehen die Frauen sich dann gezwungen, menschenunwürdige Forderungen hinsichtlich der Eheschließung oder in der Ehe zu erfüllen.

Ein den Heiratshandel begünstigender Faktor ist in diesem Zusammenhang die restriktive Einwanderungspolitik Deutschlands, nach der Arbeitsmigration nahezu unmöglich ist und die als strukturelle Gewalt gegen MigrantInnen bezeichnet werden kann, da sie faktisch Abhängigkeitsverhältnissen Vorschub leistet. Besonders in den Mittelpunkt ist hierbei der § 31 AufenthG zum eigenständigen Aufenthaltsrecht des Ehepartners zu stellen, der definiert, dass für die ersten zwei Jahre der Ehe der Aufenthaltsstatus der Ehepartnerinnen an die eheliche Lebensgemeinschaft gebunden ist. Aufgrund dieser restriktiven Rechtslage etablieren sich kriminelle Machenschaften, die sich den Migrations- und Heiratswillen von Migrantinnen zunutze machen. 

Die Grenzen zwischen Frauenhandel und Frauenmigration, die ohne Zwang, Täuschung, Ausbeutung oder Gewalt abläuft, sind fließend. Öfter geraten Frauen auch durch eine selbstbestimmte Heirat in Lebenssituationen, in denen sie aufgrund ihres unsicheren Aufenthaltsstatus, ihrer geringen Kenntnisse von Sprache, Gesetzen und sozialen Angeboten in Deutschland der Gewalt eines Mannes ausgeliefert sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch eine bewusst getroffene Entscheidung für eine Form der Heiratsmigration angesichts des weltweiten Wohlstandsgefälles und der strukturellen Benachteiligung von Frauen nicht immer und grundsätzlich mit Freiwilligkeit gleichzusetzen ist. 
    
Alles in allem lässt sich feststellen, dass (Frauen)Handel in die Ehe viele Formen der Gewalt, Ausbeutung sowie menschenunwürdige Umstände beinhaltet. Leidtragende sind dabei die Migrantinnen, die bestrebt waren, ihre Lebenssituation durch eine Ehe zu verbessern. 

Begrifflich ist der (Frauen)Handel in die Ehe / Heiratshandel von der Zwangsverheiratung abzugrenzen. Unter der Zwangsheirat, welche bislang unter § 240 IV Nr. 1 StGB geregelt ist, wird verstanden, dass eine Person zur Eingehung der Ehe genötigt wird. Die Nötigung kann mittels Drohung oder Gewalt erfolgen. Zwangsverheiratung benennt also die ebenso verurteilenswerte Tatsache, dass Frauen von ihrer Familie gegen ihren Willen verheiratet werden, weil der Ehemann einen guten Preis bezahlt oder sonstige Vorteile für die Familie bietet. Wenn die Frau sich weigert, verletzt sie die Ehre der Familie und ihr droht damit häufig eine Gefahr für Leib und Leben. Möchten Sie mehr zum Thema Zwangsverheiratung wissen, können Sie sich auf den Seiten von Terre des femmes informieren. Beim Handel in die Ehe ist es durchaus so, dass die betroffene Frau sich mit der Heirat einverstanden erklärt hat, sie allerdings vor oder während ihrer Ehe unter Ausnutzung ihrer spezifischen Lage ausgebeutet wird.