Menschenhandel/Frauenhandel
Frauenhandel ist eine komplexe Problematik, die sich im nationalen, europäischen und vor allem internationalen Kontext abspielt. Wir begreifen Frauenhandel als eine extreme Form des Missbrauchs im Zusammenhang mit der Migration von Frauen.
Frauenmigration ist ein Oberbegriff für ein sehr vielschichtiges Phänomen. Die Hintergründe und die individuellen Entscheidungen der Frauen, ihr Land zu verlassen, sind ebenso verschieden wie die Bedingungen der Migration und die Situationen hierzulande. Wir unterscheiden zwischen Frauenhandel und den verschiedenen Formen von Frauenmigration, die nicht unter Bedingungen von Zwang, Täuschung, Ausbeutung oder Gewalt ablaufen und dennoch oft prekäre Lebenssituationen für Frauen bedeuten. Eine bewusst getroffene Entscheidung für die eine oder andere Form der Arbeitsmigration ist angesichts des Wohlstandsgefälles weltweit und der strukturellen Benachteiligung von Frauen nicht immer mit Freiwilligkeit gleichzusetzen.
Frauen und Mädchen sind zunehmend in die nationale und internationale Arbeitsmigration involviert. Sie sind vor allem in der Landwirtschaft, im Haushalt und im Unterhaltungssektor tätig. Zwar schafft dieser Umstand für Frauen neue Verdienstmöglichkeiten, gleichzeitig sind aber gerade Frauen, die häufig auch illegalisiert arbeiten, mit extremen Arbeitsbedingungen konfrontiert. Diese bergen gesundheitliche Beeinträchtigungen und das Risiko, gehandelt, ökonomisch und sexuell ausgebeutet sowie rassistisch diskriminiert und somit Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden.
Begriffsklärung
Der KOK hat sich entschieden, den Begriff Frauenhandel dem des Menschenhandels vorzuziehen, da er in diesem Zusammenhang ausschließlich die Belange von Frauen betrachtet, die zudem von juristischem Standpunkt aus gesehen, wesentlich weiter reichten als die deutsche Gesetzgebung den Straftatbestand des Menschenhandels bis vor einiger Zeit fasste.
Frauenhandel liegt unseres Erachtens nach vor, wenn Frauen mittels Täuschung, Drohungen, Gewaltanwendung angeworben werden und im Zielland zur Aufnahme und Fortsetzung von Dienstleitungen und Tätigkeiten gebracht oder gezwungen werden, die ausbeuterisch oder sklavenähnlich sind, d.h. ihre verbrieften Menschenrechte verletzen.
Dabei muss die Anwerbung nicht unbedingt im Ausland erfolgen, sondern das Ausnutzen der Hilflosigkeit der Frauen im Zielland fällt auch unter den Begriff Frauenhandel.
Zur Erfüllung des Tatbestands Frauenhandel sind Nötigung, Zwang und Täuschung als Kernelemente notwendig. Der Zwang kann verschiedene Formen annehmen. Er kann durch direkte physische Gewalt oder durch Androhung derselben, Erpressung, unrechtmäßiges Einbehalten von Dokumenten und verdientem Geld, Raub, Isolation und Betrug ausgeübt werden. Auch das Ausnutzen einer hilflosen Lage z. B. aufgrund des Aufenthaltes im Ausland, der Autoritätsmissbrauch und die Schuldknechtschaft sind Formen des Zwangs.
Auch die Frauenrechtskommission der UN (CEDAW-Kommission) führt in der allgemeinen Empfehlung Nr. 19 von 1992 zu Art. 6 CEDAW in Ziffer 14 aus, neben die herkömmlichen Formen des Frauenhandels seien weitere Ausbeutungsarten wie Sex-Tourismus, Rekrutierung von Arbeitskräften für die Hausarbeit und Heiratshandel getreten, welche ebenfalls unvereinbar mit den Rechten der Frauen seien. Wir arbeiten mit dem sich daraus ergebenden Begriff von Frauenhandel. Er zeigt die frauenspezifischen Aspekte deutlich auf und umfasst den Handel von Frauen in die Prostitution, in ungeschützte Arbeitsverhältnisse, z.B. die Hausarbeit und in die Ehe.
Wo die gesetzlichen Straftatbestände des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung oder zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemeint sind, sprechen wir von Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), da dieser von Seiten des Gesetzgebers in Deutschland so festgelegt ist.
Zur Problematik gesicherter Zahlen
Die Datenlage zum internationalen Ausmaß der Betroffenen des Menschen-/ Frauenhandels ist sehr lückenhaft. Für Deutschland werden die einzig zuverlässigen Zahlen durch ein jährlich erscheinendes „Bundeslagebild Menschenhandel“ des Bundeskriminalamtes (BKA) ermittelt, das jedoch lediglich einen Überblick über die Zahlen der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren ermöglicht. Die Aussagekraft der Kriminalitätsstatistik bezogen auf die reale Situation ist daher eher gering, das Dunkelfeld sehr hoch. Wie Informationen der Fachberatungsstellen belegen, kommt es nicht bei allen Fällen von Menschenhandel zur Einleitung eines Strafverfahrens oder gar zu einem Abschluss, zudem tätigen die KlientInnen teils keine Aussage bei den Strafverfolgungsbehörden.
Die Situationseinschätzung namhafter Organisationen variiert stark, je nachdem, wie weit oder eng die Definition von „Menschenhandel“ gehandhabt wird. Neueste Schätzungen der International Labour Organisation (ILO 2012) gehen von weltweit 18,7 Millionen Menschen in Zwangsarbeitsverhältnissen aus, die in der Privatwirtschaft ausgebeutet werden. Davon seien 4,5 Millionen Personen (22%) von sexueller Ausbeutung und 14,2 Millionen (68%) von Arbeitsausbeutung betroffen. Über die Hälfte der Betroffenen sind Frauen und Mädchen (55%), 45% Männer und Jungen. UNODC (2009) spricht hingegen davon, dass 79% aller identifizierten Fälle des Menschenhandels auf kommerzielle sexuelle Ausbeutung abzielen. Die Schätzungen, welchen Anteil davon Frauen als Betroffene ausmachen, bewegen sich in den gängigen internationalen Studien zwischen mindestens 55% und 80%. In diesem Rahmen bewegen sich auch die im Frühjahr 2013 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Eurostat Statistiken, die von 68% Frauen, 12% Mädchen, 17% Männern und 3% Jungen als mutmaßliche oder identifizierte Betroffene des Menschenhandels in der EU sprechen. Die Statistiken zeigen für den Zeitraum 2008 bis 2010 insgesamt 23 632 Betroffene des Menschenhandels in der EU. Demnach ist für diesen Zeitraum ein Anstieg der Betroffenenzahlen um 18% zu verzeichnen. Die EU-Kommission selbst verweist allerdings gleichzeitig auf die mutmaßlich hohe Dunkelziffer und warnt vor einer unbedachten Interpretation der veröffentlichten Zahlen.
Als unbestritten gilt hingegen, dass der Menschenhandel weltweit der am schnellsten wachsende Kriminalitätsbereich ist (siehe z.B. UNHCR 2010).
Verlässliche Statistiken sind wichtig, vor allem für die Lenkung der öffentlichen Aufmerksamkeit auf brisante Probleme. Doch je größer das Ausmaß des Problems, desto bedenkenloser wird es von Presse, Medien und auch in akademischen Kontexten verbreitet, was viele dazu hinreißt, sich immer auf die höchsten gefundenen Zahlen zu beziehen, ungeachtet der Qualität der Quelle. Andererseits besteht das Risiko, dass fehlende Daten zum Ausmaß des Menschen-/Frauenhandels zu einer Relativierung des Problems führen können. Hält man sich jedoch die Tatsache vor Augen, dass hinter jeder Zahl eine reale Person in Not steht, wird deutlich, dass die Notwendigkeit zum Handeln sich nicht allein aus der Höhe der (konstruierten) Betroffenenzahlen ergibt, sondern bereits in Einzelfällen gegeben ist.



