Finanzielle Unterstützung

Sofern Sie mittellos sind, steht Ihnen möglicherweise eine staatliche finanzielle Unterstützung zu. Welche Leistungen Sie erhalten können, ist abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Wenn Sie Opfer von Straftaten geworden sind (z.B. Handel, Ausbeutung oder Gewalt in der Prostitution, in der Ehe oder in der Arbeit) empfehlen wir Ihnen die Beratung durch eine Fachberatungsstelle - diese wird in jedem Fall auch mit Ihnen klären, welche Leistungen Ihnen rechtlich zustehen:

  • Wenn Sie sich entschieden haben, als Zeugin über die an Ihnen begangenen Straftaten auszusagen, können Sie für die Dauer des Ermittlungs- und Strafverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
  • Leistungen nach AsylbLG erhalten Sie auch, wenn Sie zwar Opfer von Straftaten geworden sind, sich aber noch nicht entschieden haben, eine Aussage zu machen.
  • Als EU-Bürgerin haben Sie in einer vorübergehenden Notlage Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II oder XII.
  • Als Touristin stehen Ihnen leider kaum finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sind Sie jedoch Opfer von Frauenhandel geworden, so wenden Sie sich bitte an eine Fachberatungsstelle.
  • Wenn Sie sich illegalisiert in Deutschland aufhalten, haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen. Aber auch wenn Sie illegalisiert sind, können Sie sich vertrauensvoll von einer Fachberatungsstelle über Ihre Möglichkeiten beraten lassen. Für die BeraterInnen von Fachberatungsstellen besteht Schweigepflicht, so dass sie keine staatlichen Konsequenzen (wie Ausweisung oder Abschiebung) befürchten müssen.